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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Renewable-Energy-Directive III (RED III; Erneuerbare-Energien-Richtlinie) ist am 20.11.2023 in Kraft getreten (Amtsblatt der Europäischen Union 2023/2413 vom 31.10.2023). Die Richtlinie enthält Ausbauziele für die erneuerbaren Energien und Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsvorhaben.

Am 13. Juli 2023 hat die Bundesregierung einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Verabschiedung eines (Bundes-)Klimaanpassungsgesetzes zugestimmt. Eine Stellungnahme des Bundesrates gem. Art. 76 Abs. 2 GG liegt bereits vor. Als nächstes muss der Gesetzesentwurf durch den Bundestag beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist für das kommende Jahr 2024 avisiert.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht vor, dass die Bundesländer künftig bestimmte Flächenanteile für die Windenergie zur Verfügung stellen. Windenergieanlagen sollen nur noch in diesen Flächen neu errichtet werden. In NRW wird der im WindBG vorgesehene Flächenwert von 1,8 % im Landesentwicklungsplan (LEP) auf die einzelnen Regierungsbezirke aufgeteilt. In den Regionalplänen werden die Flächen zeichnerisch festgelegt.

Die Brauerei C. & A. Veltins in Meschede-Grevenstein plant, ihre Energieversorgung in den nächsten Jahren schrittweise umzustellen mit dem Ziel, ihren Energiebedarf weitgehend durch regenerativ erzeugten Strom zu decken. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Windenergie. Die Brauerei wird sich daher vor Ort beim Bau von Windenergieanlagen engagieren. Derzeit geht es hier um die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie.

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