Ein traditioneller Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand.
Auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verfassungsrechts beraten wir Bundes- und Landesministerien, Landesbetriebe sowie zahlreiche Kreise, Städte und Gemeinden. Wir unterstützen bei Planungsvorhaben, kommunalrechtlichen Fragen sowie im Abgaben- und Wirtschaftsrecht.
Eine große Rolle spielt auch die rechtliche Begleitung von Bauleitplanungen ebenso wie die Unterstützung der Kommunen gegenüber der Raumordnungs- und Fachplanung für flächenintensive Großvorhaben. Unsere große forensische Erfahrung kommt in zahlreichen Prozessmandaten für die öffentliche Hand zum Tragen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Planungsrecht - Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung
- Gebäudewirtschaft, Energiemanagement (Contracting)
- Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
- Subventionen
- Abgabenrecht
- Kommunalrecht
- Denkmalschutz