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 Präsenzseminar des Studieninstitutes Niederrhein e.V. mit Nick Kockler

Das Abstandsflächenrecht verfolgt den Zweck, durch Mindestabstände die Gefahr der Brandübertragung, der Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung, einer unangemessenen optischen Beengung und der Störung des Wohnfriedens vorzubeugen. § 6 BauO NRW normiert daher das grundsätzlich geltende Gebot, dass Abstandsflächen von einer weiteren Bebauung freizuhalten sind. Die Norm entfaltet nachbarschützende Wirkung, sodass sich an der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Grenzabständen in der Praxis häufig nachbarschaftliche Streitigkeiten entzünden.

Sie erhalten einen Überblick über das Abstandsflächenrecht. Hierzu werden die rechtlichen Vorgaben anhand praktischer Beispiele sowie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW betrachtet.
Inhalte
1. Abstandsflächenrechtliche Schutzziele
2. Abstandsflächenrechtlich relevante Anlagen
3. Vorrang des Bauplanungsrechts
4. Lage und Bemessung von Abstandsflächen, Überdeckungsverbot
5. Abstandsflächenrechtlich begünstigte bauliche Anlagen
6. Gestattung geringerer Abstandsflächentiefen, Abweichungsmöglichkeiten
7. Abstandsflächenrechtliche Betrachtung von Windenergieanlagen
8. Rechtsschutz

Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-022, anerkannt.

Ihr Dozent:

nick-kockler

Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Köln: 0221-973002-81
Berlin: 030-4375438-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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